Der Stifter möchte sein Vermögen oder einen Teil seines Vermögens für wohltätige Zwecke zur Verfügung stellen. Die Bedeutung von gemeinnützigen Stiftungen für unser Gemeinwesen nimmt zu.
Der Stifterwille wird in der Stiftungssatzung und im Stiftungsgeschäft festgelegt. Im Stiftungsgeschäft legt der Stifter den Stiftungszweck fest und welches Vermögen er zur Verwirklichung dieses Zweckes zur Verfügung stellt.In der Stiftungssatzung wird geregelt, wie der Stiftungszweck verwirklicht werden soll, wie mit den Mittel umgegangen werden soll und welche Organe die Stiftung haben soll.
Beispiele für die Zielsetzungen gemeinnütziger Stiftungen können sein: Kunst und Kultur, Bildung und Erziehung, Jugend- und Altenhilfe, Wissenschaft und Forschung, Soziales, Umwelt- und Naturschutz, Denkmalschutz und Heimatpflege, Sport, Völkerverständigung und Entwicklungshilfe
Die von mir begleiteten Stiftungen / Stifter haben folgende Motive für die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung: